Standort Leo’s Rumpelkiste, Blumauergasse 1a, 1020 Wien

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Leo’s Rumpelkiste, der Pancho GmbH (im Folgenden „Betreiber“) und Endkunden/Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn sie vom Betreiber schriftlich angenommen wurden.

§ 2 Angebote, Preise, Pakete, Gutscheine, Gebühren

1. Alle Angebote und Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der vom Betreiber festgelegte Preis zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung.
2. Mit dem Kauf einer Party erhält der Teilnehmer den Zutritt zur Spielestruktur und dem zugewiesenen Bereich für die Party und eine kurze Einschulung durch den Betreiber. Nach der Einschulung dürfen sich die Teilnehmer auf dem jeweilig gebuchten Bereich / der Spielestruktur frei bewegen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch andere Teilnehmer in der Anlage sind und die Spielflächen nicht exklusiv von einer Gruppe genutzt werden können.
3. Aktionspreise richten sich nach dem Zeitpunkt der Buchung und sind nicht auf andere Termine oder Uhrzeiten übertragbar.
4. Gutscheine jeglicher Art (Mydays, Dailydeal, Groupon, etc.) werden nur in Papierform angenommen. Abgelaufene Gutscheine werden nicht angenommen.

§ 3 Reservierung

1. Eine Reservierung des Teilnehmers erfolgt unter anderem
a) mittels online-Eingabe auf der Webseite des Betreibers
b) per Telefon, per Telefax, per E-Mail oder
c) am Sitz des Betreibers mündlich.
2. Bei Reservierung ist der Betrag für die gebuchte Party zur Gänze im Voraus zu bezahlen, welche spätestens 3 Tage vor dem gewählten Termin am Konto des Betreibers oder als Barzahlung eingelangt sein muss. Erfolgt die Reservierung kurzfristiger als 3 Tage vor Spielbeginn, so ist die Zahlung sofort zu erlegen. Erfolgt die Bezahlung bzw. Zahlungsbestätigung nicht rechtzeitig, wird der Termin nicht reserviert. Eine allenfalls verspätet eingelangte Bezahlung wird rückabgewickelt.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei Reservierung, die Spielregeln einzuhalten und alle Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen.

§ 4 Fälligkeit, Zahlung, Rechnungsstellung, Verzugszinsen, Mahngebühren

1. die Gebühr für die Party ist ausnahmslos vor Spielbeginn bei der Anmeldung zu entrichten. Zahlungsmöglichkeiten vor Ort sind Barzahlung, Zahlung per Kreditkarte und Zahlung per EC-Karte.
2. Der Erwerb einer Party „auf Rechnung“ ist nicht möglich.

3. Nachträgliche Bearbeitungen wie Rechnungskopien, Rechnungsaufschlüsselung, Rechnungsversand und ähnliche Aufwände werden mit EUR 30 Bearbeitungskosten pro Anfrage verrechnet.
4. Die Bearbeitungszeit für die Rückzahlung nachträglich eingelangter Zahlungen kann bis zu 14 Tage betragen. Beträge werden nur auf Bankkonten rücküberwiesen (kein PayPal, keine Kreditkarten).

§ 5 Storno und Stornokosten

1. Der Teilnehmer ist im Fall einer Reservierung nach § 3 an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er bis 30 Tage vor dem Reservierungsdatum die Reservierung storniert. Im Fall einer Stornierung werden geleistete Zahlungen rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur auf Bankkonten.
2. Wird die Reservierung nicht fristgerecht storniert, kann entweder in Absprache ein anderer Termin für die Party gewählt werden oder wir verrechnen 50% des Partypreises als Stornokosten.

§ 6 Gefahrenhinweise

1. Eltern haften für ihre Kinder und müssen während der Aktivität vor Ort sein. Eltern können für den Tag der Aktivität eine mündige Vertrauensperson einsetzen. Diese muss schriftlich, mit Unterschrift des
Erziehungsberechtigten, per Formular bestätigt werden. Der Teilnehmer ist für sein Verhalten und dem seines Kindes selbst verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich über das Risiko der Aktivität zu informieren und nimmt dieses zur Kenntnis.
2. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es durch unsachgemäße Verwendung der Spielestruktur durch andere Teilnehmer zu Gefährdungen, auch außerhalb des Spielgeländes, kommen kann.
3. Verlorengegangene und wiedergefundene Gegenstände werden 14 Tage lang in der Fundkiste aufbewahrt.

§ 7 Haftungsausschlüsse

1. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus dem unsachgemäßen oder regelwidrigen Gebrauch der zur Verfügung gestellten Spielgeräte resultieren.
2. Der Betreiber haftet nicht für von ihm oder seinen Gehilfen iSd § 1313a ABGB leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden.
3. Der Betreiber haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände. Gefundene Gegenstände werden 14 Tage in der Fundkiste aufbewahrt. Erfolgt keine Verständigung durch den Teilnehmer werden die Gegenstände entsorgt. Bei gefundenen Wertsachen wie Geldbörsen, Ausweisen, Kreditkarten werden die Teilnehmer nach Möglichkeit verständigt.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Gelände Videokameras installiert sind, die Bildaufnahmen machen. Die Aufzeichnungen sind aus Sicherheits- und Beweisgründen erforderlich und werden 72 Stunden lang gespeichert.
Die Bildaufnahmen werden teilweise auch zu Werbezwecken verwendet zB. auf der Homepage, und in sozialen Netzwerken (Facebook). Bei der Auswahl der Bildaufnahmen wird darauf Bedacht genommen, dass einzelne Teilnehmer nicht erkennbar sind. Sollte ein einzelner Teilnehmer doch erkennbar bzw. identifizierbar sein, hat dieser das Recht auf Löschung der Aufnahme.

§ 10 Videoaufzeichnungen und Fotos am Gelände
Videoaufzeichnungen und Fotos zu kommerziellen Zwecken, sind am Gelände der Pancho GmbH ausschließlich nach Rücksprache mit dem Betreiber und dessen ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Betreiber rechtliche Schritte vor. Externe Foto- und Videographen, welche Ihre Aufnahmen öffentlich bereitstellen, müssen sich vorab bei der Pancho GmbH schriftlich anmelden (Name, Kontaktdaten, Datum).

§11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Geschäftsbestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung würde durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Leo’s Rumpelkiste
Pancho GmbH
Geschäftsführer Wolfgang Kornholz
Blumauergasse 1a
1020 Wien

Stand August 2025